Helfen, wo Hilfe benötigt wird

Haustier zugelaufen oder gefunden: Was tun?

Foto Frankie der Streuner

Vor Ihrem Fenster hockt ein Wellensittich auf der Suche nach Futter? Eine Katze miaut seit Tagen auf Ihrer Terrasse? Ein Hund ist Ihnen bis nach Hause nachgelaufen? Wie, wo und wann auch immer Sie ein Haustier gefunden haben: Sie müssen den Fund melden und dürfen den neuen tierischen Freund nicht einfach behalten – sonst machen Sie sich strafbar. Das Haustier gehört schließlich immer noch dem rechtmäßigen Halter. Hier erfahren Sie, was im Fall der Fälle zu tun ist.

Maßnahme 1: Sie kennen das Tier?

Informieren Sie den Eigentümer, wenn Sie wissen, zu wem Hund, Katze, Vogel oder Nagetier gehört.

Maßnahme 2: Tier melden

Melden Sie ein unbekanntes Tier bei

  • der Polizei,
  • dem Ordnungsamt oder
  • bei einem Tierschutzverein.

Dort wird sich um den Findling gekümmert und der eigentliche Halter ausfindig gemacht.

Ebenfalls möglich: Wenden Sie sich an das deutsche Haustierzentralregister TASSO e.V. – unter der Nummer 06190-937300 können Sie rund um die Uhr kompetente Hilfe erreichen.

Maßnahme 3: In der Nachbarschaft fragen

Fragen Sie in der Nachbarschaft herum, ob jemand seinen tierischen Partner vermisst. Womöglich weiß jemand im Viertel, wessen Haustier ausgebüxt ist. Achten Sie auf mögliche Steckbriefe entlang der Straße und hängen Sie am besten selbst Steckbriefe mit einem Foto des Tieres und einer Kontaktmöglichkeit auf. Wenn Sie ein Tier mit Halsband finden, untersuchen Sie dieses auf Marken oder andere Hinweise, die auf den Halter verweisen.

Maßnahme 4: Nach Kennzeichnungen suchen

Speziell Hunde und Katzen haben oftmals Kennzeichnungen wie eine Tätowierung oder einen Chip – Markierungen, die bei der Suche nach dem Besitzer äußerst hilfreich sind. Der Microchip etwa befindet sich bei Hunden und Katzen in der Regel links am Nacken oder Hals. Er enthält eine Nummer, die ein Tierarzt oder ein Tierschutzverein mit Chiplesegerät auslesen kann, und die auf den Besitzer hinweist.

Achtung: Jungkatzen sollten Sie am besten nicht anfassen, da die Samtpfote dann eventuell von ihrer Mutter verstoßen wird.

Maßnahme 5: Gang zum Tierarzt

Sollten Sie ein stark abgemagertes, erschöpftes oder gar verletztes Tier gefunden haben, ist der sofortige Gang zum Tierarzt Pflicht.


Auch hier stehen wir Ihnen natürlich mit Rat und Tat zur Seite! Wenn Sie Hilfe benötigen, rufen Sie uns an: 01520-1332929